Naturschutzgebiete
Ab sofort könnt Ihr Euch mit einem Klick die Natura 2000-Schutzgebiete in der Dawn Chorus Soundmap anzeigen lassen – ein EU-weites Netz von Schutzgebieten, in denen Lebensräume und Arten bewahrt werden.
Macht Euch doch mal auf die Suche nach einem Naturschutzgebiet in Eurer Gegend und nehmt auch dort Vogelstimmen für die Dawn Chorus Datenbank auf! Könnt Ihr Unterschiede zu Eurem gewohnten Standort feststellen? Was fällt Euch möglicherweise sonst noch auf?
Warum brauchen wir Schutzgebiete?
Für den Naturschutz und die Landschaftspflege sind Schutzgebiete ein zentrales Werkzeug. Dass bestimmte Gebiete geschützt werden, trägt zur Erhaltung von gefährdeten und typischen Arten und ihren Lebensräumen bei. Dabei gibt es unterschiedliche Kategorien, die verschiedene Ziele verfolgen und sich auch überlagern oder sogar deckungsgleich sein können. Die Schutzgebietskategorien in Deutschland sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt.
Auguste von Bayern ist wissenschaftliche Leiterin von Dawn Chorus und engagiert sich als Botschafterin für Natura 2000 Schutzgebiete.
Welches sind die wichtigsten Schutzgebietskategorien in Deutschland?
Natura 2000
Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietssystem, das die sogenannten FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete zu einem zusammenhängenden ökologischen Netz zusammenfasst. Dort sollen Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt und einer intakten Natur getroffen werden. Die Ornithologin und Wissenschaftlerin Dr. Auguste von Bayern ist nicht nur wissenschaftliche Leitung des Dawn Chorus-Projekts, sie engagiert sich auch als offizielle Natura 2000-Botschafterin in Bayern.
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH)
Der Erhalt der biologischen Vielfalt lässt sich nicht allein durch den Schutz einzelner Habitate erreichen. Diese Erkenntnis liegt der europäischen FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zugrunde, die ein zusammenhängendes Netz von Besonderen Erhaltungsgebieten (BEG) bzw. Special Area of Conservation (SAC) unter Schutz stellt. Die entsprechenden Gebiete werden von den Bundesländern nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt – dem liegen Listen von gefährdeten und typischen Lebensraumtypen und Arten zugrunde.
Vogelschutzgebiete
Nationalparks
In den aktuell 16 Nationalparks in Deutschland darf sich die Natur auf weiiträumiger, unzerschnittener Fläche ungestört entwickeln. Menschen greifen im überwiegenden Teil nicht oder nur minimal ein, so dass die natürlichen Vorgänge „in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet“ sind (§ 24 Abs. 1 BNatSchG) – eine wirtschaftliche Nutzung der natürlichen Ressourcen ist dort nicht oder nur unter strengsten Vorgaben möglich. Gleichzeitig sind Nationalparks Orte der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, naturkundlichen Bildung und des Naturerlebens für die Bevölkerung – unter der Vorgabe, dass das die Schutzfunktion nicht beeinträchtigt.
Naturschutzgebiete
Erste Naturschutzgebiete wurden in Deutschland 1920 rechtlich eingeführt, nachdem es zuvor bereits Schutzbemühungen gab. Heute existieren über 9.000 Naturschutzgebiete – von sehr großen Meeresgebieten bis zu kleinen Flächen in Berg- und Hügellandschaften. Viele dieser Gebiete werden jedoch weiterhin durch Freizeitnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft oder Verkehr beeinträchtigt. Deshalb können Verordnungen bestimmte Nutzungen einschränken oder verbieten, um die Natur besser zu schützen.
Biosphärenreservate
Biosphärenreservate sind großräumige Natur- und Kulturlandschaften, in denen die Natur geschützt und gleichzeitig nachhaltige Formen der Nutzung erprobt werden. Sie dienen dem Erhalt von Ökosystemen und der Artenvielfalt, fördern eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und unterstützen Forschung sowie Umweltbildung. Viele dieser Gebiete sind Teil des weltweiten Netzes der seit 1976 von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservate. Weltweit gibt es davon 716 in 129 Staaten, in Deutschland 18 – davon sind die Wasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee die größten.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind gesetzlich geschützte Landschaften, in denen Natur und Landschaft besonders bewahrt werden sollen. Ausgewiesen werden sie durch die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte. Ihr Ziel ist es, die natürlichen Funktionen der Umwelt zu erhalten, die Vielfalt und Schönheit der Landschaft zu schützen und wichtige Erholungsräume für Menschen zu sichern. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind Landschaftsschutzgebiete oft größer, meist gut zugänglich, und es gibt weniger Nutzungseinschränkungen.
Nationale Naturmonumente
Die Schutzgebietskategorie „Nationale Naturmonumente“ wurde erst 2010 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeführt. Sie schützen Gebiete von herausragender nationaler Bedeutung, etwa wegen ihrer besonderen Naturerscheinungen, ihrer Seltenheit, Schönheit oder auch wegen wichtiger kulturhistorischer Werte. In Deutschland gibt es bisher acht Nationale Naturmonumente, darunter die Ivenacker Eichen, die Bruchhauser Steine und das Grünes Band Thüringen.
Die Gebiete werden ähnlich streng geschützt wie Naturschutzgebiete. Oft verbinden sie Natur- und Kulturwerte, zum Beispiel geologische Besonderheiten, außergewöhnliche Landschaften oder historisch bedeutende Orte. International orientiert sich der Schutztyp an einer Kategorie der International Union for Conservation of Nature.
Naturparke
Naturparke sind großräumige, „einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete“, die in großen Teilen Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind. (§ 27 Abs. 1 BNatSchG). In den aktuell 104 Naturparken in Deutschland sollen Kulturlandschaften in ihrer Biotop- und Artenvielfalt erhalten und geschützt werden.
